- ausschalten
- inaktivieren; passivieren; abschalten; stilllegen; deaktivieren; beseitigen; loswerden (umgangssprachlich); wegschaffen; eliminieren; fortschaffen; entfernen; löschen; abstellen; ausknipsen; ausmachen; den Stecker rausziehen (umgangssprachlich); abdrehen
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aus|schal|ten ['au̮sʃaltn̩], schaltete aus, ausgeschaltet <tr.; hat:1. durch Betätigen eines Hebels, eines Schalters außer Betrieb setzen /Ggs. einschalten/: den Motor, das Licht ausschalten.2.a) beseitigen, unschädlich machen:eine Fehlerquelle, ein Risiko, eine Gefahr ausschalten.Syn.: ↑ abbiegen (ugs.), ↑ abblocken, ↑ abstellen, ↑ abwenden, im Keim ersticken, unmöglich machen, ↑ vereiteln, ↑ verhindern, ↑ verhüten.b) an einer weiteren Einflussnahme hindern, von einer weiteren Teilnahme ausschließen:die Konkurrenz, seine Rivalen ausschalten.Syn.: aus dem Weg räumen, ↑ ausstoßen, ↑ disqualifizieren, ↑ entfernen, ↑ sabotieren, ↑ verbannen, ↑ verstoßen, ↑ verweisen.* * *
aus||schal|ten 〈V. tr.; hat〉1. Licht, Strom \ausschalten mittels Schalters den Stromkreis unterbrechen2. das Radio \ausschalten abstellen, ausdrehen3. etwas od. jmdn. \ausschalten 〈fig.〉3.1 nicht mitarbeiten, nicht mitwirken lassen, jmdn. kaltstellen3.2 nicht berücksichtigen, beiseitelassen3.3 beseitigen (Fehlerquelle)● diesen Fall wollen wir zunächst \ausschalten* * *
aus|schal|ten <sw. V.; hat:1.a) durch Bedienen eines Schalters o. Ä. abstellen:den Motor, das Licht, das Radio, den Strom a.;b) <a. + sich> durch einen Schalter in bestimmter Weise außer Betrieb gesetzt werden:die Maschine schaltet sich von selbst, automatisch aus.2.a) beseitigen, unschädlich machen:eine Fehlerquelle, ein Risiko, eine Gefahr a.;das Gefühl bei etw. ganz a.;b) an einer weiteren Einflussnahme hindern:die Konkurrenz, seine Rivalen a.;einen Gegner im Wettkampf a. (zum Ausscheiden bringen).* * *
aus|schal|ten <sw. V.; hat: 1. a) durch Bedienen eines Schalters o. Ä. abstellen: den Motor, das Licht, das Radio, den Strom a.; Wir nehmen das Gas weg und schalten die Zündung aus (Grzimek, Serengeti 163); b) <a. + sich> durch einen Schalter in bestimmter Weise außer Betrieb gesetzt werden: die Maschine schaltet sich von selbst, automatisch aus. 2. ausschließen, an einer weiteren Einflussnahme hindern: das Gefühl bei etw. ganz a.; eine Fehlerquelle, die Konkurrenz a.; vor dem Machtantritt Hitlers hatte der Reichstag sich selbst ausgeschaltet (Fraenkel, Staat 233); da das Wechselkursrisiko ausgeschaltet ist (Woche 21. 3. 97, 10); einen Gegner im Wettkampf a. (in seiner Leistung übertreffen u. dadurch bewirken, dass er ausscheiden muss).
Universal-Lexikon. 2012.